Abmahnungen per E-Mail?

 Abmahnungen im Wettbewerbs- und Urheberrrecht treffen Unternehmer wie Privatpersonen gleichermaßen. Sei es z.B. wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Online-Geschäften oder bei unerlaubtem Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet.  Bisher fand sich nach einigen Tagen per Fax oder Briefpost eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung und einer Schadenersatzforderung inkl. Kostennote des beauftragten Anwalts. Für die Reaktion auf diese Abmahnung ist in der Regel eine kurze Frist gesetzt und mitgeteilt, dass nach Ablauf der Frist der Rechtsweg vor den Gerichten beschritten wird.
Fax oder Briefpost bieten eine hohe Gewähr dafür, dass a) die Post ankommt und b) der Empfänger dies auch bemerkt.
Zwischenzeitlich werden Abmahnungen jedoch auch per E-Mail geschickt. Grundsätzlich ist auch eine E-Mail ein zulässige Form für eine Abmahnung. Doch was passiert, wenn die E-Mail durch die hausinterne Firewall des Empfängers abgefangen wird und so gar nicht in den Posteingang gelangt?  Es ist damit zu rechnen, dass die Frist unwissentlich vertreicht, der Abmahner vor Gericht geht und hier die Frage entschieden werden muss – wer trägt die Kosten des Verfahrens.

Das LG Hamburg (Urteil vom 07.07.2009,  AZ 312 O 142/09) hat entschieden, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail  „zugegangen“ sei. Die Abmahnung sei derart in den Machtbereich des Empfängers gegangen, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit gehabt hätte vom Inhalt der Abmahnung kenntnis zu nehmen. Der Zugang einer Kontrollmail (Anm.: die der Abmahner per Blindkopie an eine weitere Adresse geschickt hatte) und der Feststellung, dass die E-Mail nicht zurückgekommen sei, begründeten eine hohe Wahrscheinlichkeit des Zugangs. Mit anderen Worten: das Risiko des Zuganges einer Abmahnung per E-Mail liegt hier beim Empfänger.

Beraterhinweis:
Für Rechtsverletzungen im Internet gilt in den meisten Fällen noch die Freiheit der Gerichtswahl („fliegender Gerichtsstand“). Der Abmahner kann also das für ihn günstigste Gericht auswählen.
Aktuell kann daher nur geraten werden,  regelmäßig alle Mail-Accounts zu kontrollieren und dabei den Spam-Ordner nicht auszulassen.

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