Arbeitnehmer im Internet-

Meinungsfreiheit  versus betriebliche Interessen

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit bezieht sich sowohl auf den Inhalt als auch auf die Form der Äußerung. Da selbst verletzende Formulierungen in Internetforen noch nicht den Schutz der Meinungsfreiheit verlieren, stellt sich die Frage, wann die Grenze überschritten ist.
Denn: ist diese verletzt, so kann dies – je nach Inhalt und Qualität der Äußerung – auch eine Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen.
Nicht hinnehmen muss der Arbeitgeber

  • Bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Grobe Werturteile mit der Folge der Rufschädigung
  • Diskriminierung und Herabsetzung in der allgemeinen Meinung

Problematisch sind auch Forenbeiträge, die den Betriebsablauf oder den Betriebsfrieden stören.
Die Grenze zwischen einer von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckten und einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten ist fließend.
Jede Äußerung bedarf der individuellen Einordnung und Bewertung.

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