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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung und Ihre Folgen

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind regelmäßig Ansatzpunkte für Abmahnungen durch Wettbewerber oder deren Handelsverbände. Wenn auch die Gerichte regelmäßig von einfachen Fällen der Verletzungen des Wettbewerbsrechtes ausgehen, so bleiben dennoch Kosten und erhöhter Aufwand der Fehlerbehebung beim Unternehmer hängen.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat aber auch direkte Auswirkungen auf das konkrete Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Verbraucher. So beginnt die aktuell 14 tägige Frist nicht zu Laufen. Das Widerrufsrecht erlischt dann in der Regel spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss. Bedeutsam ist vor allem, dass der Unternehmer bei fehlerhafter Belehrung keinen Anspruch auf Wertersatz für einen Wertverlust der Ware hat.
Hinweis:
Es gilt stets das Widerrufsrecht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Es empfiehlt sich regelmäßig zu prüfen, ob Änderungen im Widerrufsrecht einzupflegen sind.


IT-Recht und Wirtschaftsmediation in Nierstein

Die Kanzlei Witthaut-Heimlich ist von Wiesbaden über den Rhein nach Nierstein gewechselt.

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