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„Mediation in der Arbeitswelt“ – Wiesbaden, 26.02.2013

Ist so „dicke Luft“ im Büro, dass die Beteiligten nicht mehr allein die Kurve finden, ein klärendes ‚Gespräch zu führen, kann der Mediator helfen. Lernen Sie die Möglichkeiten, Merkmale und das Verfahren der Mediation in einer kostenfreien Einführungsveranstaltung der Mediatoren „Die Konfliktlöser GbR“ kennen.

Sie findet statt am 26.02.2013 19:00 Uhr  bis ca. 20:30 Uhr in der Kanzlei der Konfliktlöserin Corina Sube, Wilhelmstr.16, 65185 Wiesbaden.

Die Plätze sind begrenzt. Bei Interesse an dieser oder einer der folgenden Veranstaltungen- jeweils am letzten Dienstag im Monat – nehmen wir Ihre Anmeldung gern unter info@die-konfliktoeser.de oder auch g.witthaut-heimlich@die-konfliktloeser.de entgegen oder nutzen Sie das Kontaktformular .

Ich freue mich auf  Sie.


Veranstaltungsreihe Mediation in Wiesbaden

„Mediation an der Rue“ heißt seit dem 29.01.2013 eine Informationsreihe in Wiesbaden, die sich zum Ziel gesetzt hat, in die Elemente und das Verfahren der Mediation einzuführen. „Wir möchten die Mediation aus der vermeintlichen Kuschelatmosphäre herausholen und vermitteln, dass es sich um eine qualifizierte und zügige Methode zur Lösung komplexer Konfliktlagen eignet, sagt die gastgebende Konfliktlöserin Corina Sube.

Die Veranstaltungsreihe ist eine ideale Möglichkeit, das Verfahren aus dem Blickwinkel spezieller Lebenslagen oder wirtschaftlicher Umgebungen kennenzulernen. So heißt es beim nächsten Termin „Mediation in der Arbeitswelt“. Sie findet statt am 26.02.2013 19:00 Uhr in der Kanzlei Sube, Wilhelmstr.16, 65185 Wiesbaden.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Plätze sind begrenzt. Bei Interesse an dieser oder einer der folgenden Veranstaltungen melden Sie sich gern unter info@die-konfliktoeser.de oder post@kanzlei-wh.de.


Ein Konflikt ist …

…eine persönliche Wahrnehmung. Er baut auf einer Geschichte auf, in der Sie erklären, was, wie, und warum etwas passiert ist. Je öfter Sie darüber nachdenken und grübeln, desto stärker verfestigt sich Ihr Bild; desto stärker wird dies zu Ihrer persönlichen Wahrheit.
Aber: das ist nicht der Konflikt; er fühlt sich nur so an.
Die ständige Wiederholung und Erneuerung einer Information verstärkt die mentale Überzeugung. Im täglichen Leben wird dies nicht nur von Politikern oder Werbestrategen eingesetzt.
Es ist eine Aufgabe der Mediation, die tatsächliche Chronik des Konflikts aufzudecken. Diese Klärung ist Grundlage einer effektiven Lösungserarbeitung.
Nehmen Sie sich Zeit dafür.
Die Konfliktlöser  unterstützen Sie gern.


Mediationsgesetz in Kraft

Fast unbemerkt und auf leisen Sohlen ist das Mediationsgesetz und damit ein konkreter Rahmen für Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung in Deutschland in Kraft getreten.

Das Gesetz hat aber auch zu Veränderungen in den Prozessordnungen geführt. So soll in jeder Klageschrift stehen, ob der Klage der Versuch einer Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen (§ 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO). Auch kann das Gericht ab sofort die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen (§ 278 Abs. 5 ZPO).

Es ist gut möglich, dass dieses Gesetz die (juristische) Streitkultur und den Zivilprozess nachhaltig verändern wird – auch auf leisen Sohlen.


Die Mediation und das Mediationsgesetz

Die Beratung über die Mediation und das künftige Mediationsgesetz wird weiterhin mit Leidenschaft geführt. Die aktuelle Diskussion und die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat hat ihren Schwerpunkt in der Frage, ob in diesem Gesetz neben der außergerichtlichen Mediation auch eine Gerichtsmediation durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter ermöglicht und geregelt werden soll. In Deutschland werden heute flächendeckend  jedoch in unterschiedlichen Ausprägungen – Modellversuche zur gerichtlichen Mediation betrieben. Es ist also nicht verwunderlich, dass ein striktes Verbot der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines Ausbaues des Güterichtermodells auf hörbare Kritik stößt. Dennoch ist es für die Mediation in Deutschland bedauerlich, dass sich eine Stärkung der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit weiterhin verzögert. Die Mediation, als ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung, lebt im Wesentlichen davon, dass die Entscheidungskompetenz zur Lösung eines Konfliktes bei den persönlich Betroffenen verbleibt und frei wahrgenommen wird. Bei einer gerichtsinternen Mediation ist der Schatten der Gerichtsnähe nicht von der Hand zu weisen. Die Alternative bei Fehlschlagen derselben sitzt ständig mit am Tisch – das Gericht/die Klage. Das belastet die Freiheit der Betroffenen bei ihren Lösungsoptionen und Entscheidungen. Damit ist die gerichtsinterne „Mediation“ näher am Güteverfahren als an der außergerichtlichen Mediation.