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Verantwortung für Facebook-Fanseiten
Betreiber von Facebook-Fanseiten sind laut dem Europäischen Gerichtshof (EUGH AZ C-210/16) gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher verantwortlich. Das ergäbe sich laut EUGH aus einem bestehenden Benutzungsverhältnis. In den Feldern in denen der Fanpage-Betreiber durch Filter die Nutzung der Daten steuert (zB. Cookies, Insights-Funktion), ist der Betreiber verantwortlich. In den Bereichen, in denen Facebook die Daten auch ohne Anforderung des Betreibers der Fanpage verwende, ist Facebook zuständig. Doch Facebook schuldet hier die Transparenz, was passiert, wenn der Fanpage-Betreiber seine aktuell vorgegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat. So bleiben mehr Fragen offen, als dem EUGH gestellt wurden.
Wirtschaftsmediation braucht Zeit
Eine der ersten Fragen vor der Entscheidung für eine Wirtschaftsmediation ist häufig –„wie lange wird die Mediation dauern, wie viel Aufwand kalkulieren Sie?
Zu diesem Zeitpunkt kenne ich den Konflikt und die Beteiligten nicht – das macht eine Antwort doppelt schwer.
Es gilt jedoch die Regel: Je mehr Menschen beteiligt sind und je länger die Konflikte schon vorhanden sind, desto länger benötigt eine Mediation.
Je nach Art des Konfliktes, vorhandenen Zeitfenstern der Beteiligten und der Dringlichkeit einer Lösung kann in Terminblöcken oder ganztägig gearbeitet werden. Insgesamt kann aber von einer überschaubaren Zeit ausgegangen werden.
Stellen Sie sich vor, wie es wäre, wenn Sie morgens aufwachen und der Konflikt ist aus der Welt. Was wäre Ihr persönlicher oder unternehmerischer Gewinn?
Lassen Sie keine Zeit mehr verstreichen.
Nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf.
Mediationsgesetz in Kraft
Fast unbemerkt und auf leisen Sohlen ist das Mediationsgesetz und damit ein konkreter Rahmen für Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung in Deutschland in Kraft getreten.
Das Gesetz hat aber auch zu Veränderungen in den Prozessordnungen geführt. So soll in jeder Klageschrift stehen, ob der Klage der Versuch einer Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen (§ 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO). Auch kann das Gericht ab sofort die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen (§ 278 Abs. 5 ZPO).
Es ist gut möglich, dass dieses Gesetz die (juristische) Streitkultur und den Zivilprozess nachhaltig verändern wird – auch auf leisen Sohlen.
„Button-Lösung“ ab 01.08.2012
Ab dem 01. August 2012 müssen Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – so z.B. den Preis – informieren. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei einem Vertragsschluss per Mausklick, muss der Button (Schaltfläche) gut lesbar und mit einem eindeutigen Hinweis wie z.B. „zahlungspflichtig bestellen“ versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einem korrekten Button, so kommt kein Vertrag zustande.