Die Mediation und das Mediationsgesetz

Die Beratung über die Mediation und das künftige Mediationsgesetz wird weiterhin mit Leidenschaft geführt. Die aktuelle Diskussion und die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat hat ihren Schwerpunkt in der Frage, ob in diesem Gesetz neben der außergerichtlichen Mediation auch eine Gerichtsmediation durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter ermöglicht und geregelt werden soll. In Deutschland werden heute flächendeckend  jedoch in unterschiedlichen Ausprägungen – Modellversuche zur gerichtlichen Mediation betrieben. Es ist also nicht verwunderlich, dass ein striktes Verbot der gerichtsinternen Mediation zugunsten eines Ausbaues des Güterichtermodells auf hörbare Kritik stößt. Dennoch ist es für die Mediation in Deutschland bedauerlich, dass sich eine Stärkung der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit weiterhin verzögert. Die Mediation, als ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung, lebt im Wesentlichen davon, dass die Entscheidungskompetenz zur Lösung eines Konfliktes bei den persönlich Betroffenen verbleibt und frei wahrgenommen wird. Bei einer gerichtsinternen Mediation ist der Schatten der Gerichtsnähe nicht von der Hand zu weisen. Die Alternative bei Fehlschlagen derselben sitzt ständig mit am Tisch – das Gericht/die Klage. Das belastet die Freiheit der Betroffenen bei ihren Lösungsoptionen und Entscheidungen. Damit ist die gerichtsinterne „Mediation“ näher am Güteverfahren als an der außergerichtlichen Mediation.

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