Mediation als Option ?

In den öffentlichen Medien wird immer häufiger über die Einleitung einer Mediation berichtet. Erinnern Sie sich nur an den Streit zwischen Lokführern und der Deutschen Bahn. Über den Inhalt der Mediation, den eigentlichen Schlagabtausch der Beteiligten, hat man dann nichts mehr gelesen oder gehört. Erst das Ergebnis war wieder Gegenstand der Berichterstattung. Die Vertraulichkeit ist Grundlage für eine offene Diskussion der Beteiligten. Denken Sie an die 1. Streiktage, die Verfahren vor den Arbeitsgerichten und die dazugehörigen Worte in den Medien – dennoch sitzen die Beteiligten jetzt zusammen und arbeiten unterstützt durch Mediatoren gemeinsam an einer Lösung.

Um es Vorweg zu sagen:
Streiten Sie allein über Rechtsfragen, kann letztlich nur der Richter Klarheit bringen. Hier hilft weder eine Mediation, noch eines der anderweitigen Schlichtungsverfahren.

In der Mehrzahl der Fälle jedoch ist Ausgangspunkt der Streitigkeit nicht eine Rechtsposition, sondern ein tatsächliches Interesse. Eine gerichtliche Auseinandersetzung führt dann – selbst bei Obsiegen – nicht immer zum gewünschten Effekt. Was nützt Ihnen ein Urteil, wenn Ihr Geschäftspartner nicht zahlungsfähig ist oder statt Lieferung der benötigten Software die Geschäftsbeziehung beendet ist und Sie die Entwicklung von Neuem starten müssen.

Mediation hilft Ihnen konstruktive Lösungen zu finden, die Allen weiterhilft. Sie haben die Gelegenheit, außerhalb förmlicher Verfahrensstrukturen, in Ihrem zeitlichen Rahmen und aus Ihrer Expertise des Umfeldes eine Lösung zu finden.

Auch, wenn eine Seite nicht mehr gesprächsbereit ist, lohnt sich ein Versuch. Eine fachkundige Mediatorin kann den Beteiligten helfen, zur gemeinsamen Lösungsverhandlung zurückzufinden.
Inhalt der Einigung ist eine von den Medianten gemeinsam gefundene Lösung.

Eine Mediation gilt als erfolgreich, wenn die Konfliktparteien (Medianten) das Verfahren mit einer unterzeichneten Vereinbarung zur Lösung ihres Konfliktes beenden. Die Quote der so abgeschlossenen Mediationen liegt nach verschiedentlichen Untersuchungen bei etwa 70 – 80%.

Nicht verschwiegen werden soll,
– bei Scheitern einer Mediation mit nachfolgendem Gerichtsverfahren können die Kosten der Mediation nicht von der anderen Partei eingefordert werden.
– es besteht die Gefahr, dass trotz Vertraulichkeitsvereinbarung in einem späteren Gerichtsverfahren Informationen aus der Mediation verwendet werden. Diese Gefahren sind umso geringer, je intensiver die Konfliktbeteiligten an einer Fortsetzung der persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehung interessiert sind.

Unter diesem Aspekt und Ihren tatsächlichen Interessen sollten Sie Ihre Konfliktlage prüfen, bevor Sie den nächsten Schritt einleiten.

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