Mediationsgesetz in Kraft

Fast unbemerkt und auf leisen Sohlen ist das Mediationsgesetz und damit ein konkreter Rahmen für Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung in Deutschland in Kraft getreten.

Das Gesetz hat aber auch zu Veränderungen in den Prozessordnungen geführt. So soll in jeder Klageschrift stehen, ob der Klage der Versuch einer Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen (§ 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO). Auch kann das Gericht ab sofort die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen (§ 278 Abs. 5 ZPO).

Es ist gut möglich, dass dieses Gesetz die (juristische) Streitkultur und den Zivilprozess nachhaltig verändern wird – auch auf leisen Sohlen.

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