Betreiber von Facebook-Fanseiten sind laut dem Europäischen Gerichtshof (EUGH AZ C-210/16) gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher verantwortlich. Das ergäbe sich laut EUGH aus einem bestehenden Benutzungsverhältnis. In den Feldern in denen der Fanpage-Betreiber durch Filter die Nutzung der Daten steuert (zB. Cookies, Insights-Funktion), ist der Betreiber verantwortlich. In den Bereichen, in denen Facebook die Daten auch ohne Anforderung des Betreibers der Fanpage verwende, ist Facebook zuständig. Doch Facebook schuldet hier die Transparenz, was passiert, wenn der Fanpage-Betreiber seine aktuell vorgegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat. So bleiben mehr Fragen offen, als dem EUGH gestellt wurden.