Abo-Fallen im Internet sind mehr als ein Ärgernis für Verbraucher. Jetzt müssen alle Online-Händler handeln.
Zum besseren Schutz hat der Bundestag die Pflicht zur stärkeren Verdeutlichung einer kostenpflichtigen Leistung verabschiedet. Danach werden die Online-Händler verpflichtet, am Ende eines Bestellvorganges „in hervorgehobener Form“ auf anfallende Kosten hinzuweisen. Dies könnte z.B. ein Button „kostenpflichtig“ oder „jetzt kaufen“ sein.
Die Regelung wird vermutlich Anfang Juni 2012 in Kraft treten.
E-Shops sollten sich bereits jetzt darauf einstellen. Anderenfalls ist nach dem Stichtag mit entsprechenden Abmahnungen von Wettbewerbern zu rechnen.