Archive for Juni, 2010
E-Shop: Änderung zum 11. Juni 2010
Mit dem 11. Juni 2010 treten neue gesetzliche Änderungen im Fernabsatzrecht in Kraft.
- Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung erhält Gesetzesrang. Wer sich danach richtet, erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.
- Die Musterwiderrufsbelehrung ist leicht geändert. Damit wird eine Anpassung der Widerrufsbelehrung für jeden Shop-Betreiber zwingend notwendig
- Online-Aktionen und Online-Shops werden gleichgestellt. Auch Händler auf Online-Plattformen können Widerrufsfristen auf 14 Tage verkürzen, Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme fordern oder statt dem Widerrufs- ein Rückgaberecht einräumen. Voraussetzung ist – neben einer korrekten Widerrufssbelehrung – ein entsprechender Ablauf des Verkaufprozesses.