E-Shop: Änderung zum 11. Juni 2010

Mit dem 11. Juni 2010 treten neue gesetzliche Änderungen im Fernabsatzrecht in Kraft.

  • Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung erhält Gesetzesrang.  Wer sich danach richtet,  erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.
  • Die Musterwiderrufsbelehrung ist leicht geändert. Damit wird eine Anpassung der Widerrufsbelehrung für jeden Shop-Betreiber zwingend notwendig
  • Online-Aktionen und Online-Shops werden gleichgestellt. Auch Händler auf Online-Plattformen können Widerrufsfristen auf 14 Tage verkürzen, Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme fordern oder statt dem Widerrufs- ein Rückgaberecht einräumen.  Voraussetzung ist –  neben einer korrekten Widerrufssbelehrung – ein entsprechender Ablauf des Verkaufprozesses.
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