„Button-Lösung“ ab 01.08.2012

Ab dem 01. August 2012 müssen Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – so z.B. den Preis – informieren. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei einem Vertragsschluss per Mausklick, muss der Button (Schaltfläche) gut lesbar und mit einem eindeutigen Hinweis wie z.B.  „zahlungspflichtig bestellen“ versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers  oder einem korrekten Button, so kommt kein Vertrag zustande.

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