Archive for Februar, 2013

„Mediation in der Arbeitswelt“ – Wiesbaden, 26.02.2013

Ist so „dicke Luft“ im Büro, dass die Beteiligten nicht mehr allein die Kurve finden, ein klärendes ‚Gespräch zu führen, kann der Mediator helfen. Lernen Sie die Möglichkeiten, Merkmale und das Verfahren der Mediation in einer kostenfreien Einführungsveranstaltung der Mediatoren „Die Konfliktlöser GbR“ kennen.

Sie findet statt am 26.02.2013 19:00 Uhr  bis ca. 20:30 Uhr in der Kanzlei der Konfliktlöserin Corina Sube, Wilhelmstr.16, 65185 Wiesbaden.

Die Plätze sind begrenzt. Bei Interesse an dieser oder einer der folgenden Veranstaltungen- jeweils am letzten Dienstag im Monat – nehmen wir Ihre Anmeldung gern unter info@die-konfliktoeser.de oder auch g.witthaut-heimlich@die-konfliktloeser.de entgegen oder nutzen Sie das Kontaktformular .

Ich freue mich auf  Sie.


AGB Klauseln zur Lieferzeit weiter unter Beobachtung

Rechtswidrige Klauseln in AGB werden von Konkurrenten häufig zur Abmahnung wegen irreführender Angaben (§§ 3,4 Nr. 11 UWG, § 308 Nr.1 BGB) genutzt.

Bei Abschluss von Verträgen gilt für die Lieferzeit grundsätzlich „sofortige Lieferung“, sofern nicht eine Leistungszeit bestimmt ist (§ 271 BGB). Der vorformulierte Hinweis über eine Versanddauer wird von der Rechtsprechung als allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) angesehen, die die vertraglichen Leistungsinhalte gestaltet. Hinter der Angabe „voraussichtliche Lieferzeit“  verbirgt sich also eine Abänderungsvariante gegenüber der gesetzlichen Lieferzeit. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung  sind Aufweichungen in der Lieferzeit nur insoweit durch AGB zulässig, als der Verbraucher objektiv berechnen kann, bis wann tatsächlich geliefert wird (§ 308 Nr. 1 BGB) (vgl. BGH vom 6.12.1984 AZ VI ZR 227/83). Klauseln wie „voraussichtliche Lieferzeit“ oder „in der Regel …“, fallen hierbei schon heute durch das Zulässigkeitsraster. Es steht zu erwarten, dass die Umsetzung der Verbraucherrichtlinie (2011/80/EU) hier zur weiteren Verengung der zulässigen Abweichungen führt.

Die rechtlichen Anforderungen an AGB werden durch Gesetzgebung und Änderung der Rechtsprechung regelmäßig nachjustiert. Vor dem Hintergrund, dass eine Abmahnung erhebliche Kosten nach sich ziehen kann, lohnt sich daher eine regelmäßige Prüfung und Anpassung von AGB.

Investieren Sie vorab; ich unterstütze Sie gern.


Cloud-Service und (Vorab-)Kontrolle

Die Entscheidung für die Nutzung von Cloud-Services wird vor allem unter wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten getroffen.
Die anhaltend diskutierten Schlagworte lauten Flexibilität/ verbrauchsabhängige Kosten/ Einsparung eigener IT-.Systeme und ubiquitäre Verfügbarkeit.
Die Auslagerung von Anwendungen betrifft hierbei in aller Regel auch datenschutzrelevante Bereiche. Damit verbunden sind die praktischen Probleme der Auftragsdatenverwaltung : der Auftraggeber bleibt für die Daten verantwortlich, erleidet aber durch die Auslagerung zu einem Dienstleister  notwendigerweise einen Kontrollverlust. Dieser ist gem. § 11 BDSG jedoch nicht akzeptabel. Nach § 11 Abs. 2 S. 4 BDSG ist die verantwortliche Stelle verpflichtet, vor Beginn der Datenverarbeitung eine (Vorab-)Kontrolle durchzuführen. Unabhängig davon, dass der Dienstleister regelmäßig nicht von einem aufwendigen Besuch begeistert ist,  ist eine tatsächliche Kontrolle insbesondere bei einem örtlich entfernten Anbieter oder bei Einsatz von weiteren Subunternehmern mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Ein bloßes Vertrauen auf Zertifikate und Gütesiegel anerkannter  und unabhängiger Prüfstellen reicht in der Regel nicht. Es ist zumindest erforderlich die dazugehörigen Prüfberichte einzusehen und entsprechend zu prüfen. Akzeptiert der Cloud-Anbieter dies nicht, so wird sich der Service-Nutzer gegenüber der Datenaufsichtsbehörde damit nicht herausreden können.  Der Auftraggeber als weiterhin Verantwortlicher ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in Deutschland zuständig.


Veranstaltungsreihe Mediation in Wiesbaden

„Mediation an der Rue“ heißt seit dem 29.01.2013 eine Informationsreihe in Wiesbaden, die sich zum Ziel gesetzt hat, in die Elemente und das Verfahren der Mediation einzuführen. „Wir möchten die Mediation aus der vermeintlichen Kuschelatmosphäre herausholen und vermitteln, dass es sich um eine qualifizierte und zügige Methode zur Lösung komplexer Konfliktlagen eignet, sagt die gastgebende Konfliktlöserin Corina Sube.

Die Veranstaltungsreihe ist eine ideale Möglichkeit, das Verfahren aus dem Blickwinkel spezieller Lebenslagen oder wirtschaftlicher Umgebungen kennenzulernen. So heißt es beim nächsten Termin „Mediation in der Arbeitswelt“. Sie findet statt am 26.02.2013 19:00 Uhr in der Kanzlei Sube, Wilhelmstr.16, 65185 Wiesbaden.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Plätze sind begrenzt. Bei Interesse an dieser oder einer der folgenden Veranstaltungen melden Sie sich gern unter info@die-konfliktoeser.de oder post@kanzlei-wh.de.