Archive for März, 2010

Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation

Konflikte sind Bestandteil unseres täglichen Lebens. Sie können ihnen nicht aus dem Weg gehen. Im günstigsten Fall sind Konfliktlagen Ausgangspunkt für kreative und innovative Prozesse. Häufig aber binden nicht gelöste Konflikte unnötig Ressourcen und können im Extremfall sogar Existenzen vernichten.

Die Wirtschaftsmediation ist nicht allein ein effizientes und kostengünstiges alternatives Instrument zu Gerichtsverfahren. Es handelt sich um ein kooperatives Konfliktlösungsverfahren, das sich nicht auf juristische Aspekte beschränkt. In ihr können wirtschaftliche, unternehmer-ische und persönliche Perspektiven Berücksichtigung finden. Mediation unterstützt daher auch in Konflikten der innerbetrieblichen Entscheidungsfindung oder zur übergreifenden Zusammenarbeit.

Kein Wunder also, dass die Mediation in Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Immer mehr Unternehmen nutzen die Mediation als regelorientierte Vorgehensweise zum Konfliktmanagement. Empirischen Studien zufolge haben Mediationen eine Erfolgsquote von über 70%. Ihr betriebswirtschaftlicher Nutzen liegt nicht allein in der tatsächlichen Lösung des individuellen Konfliktes. Auftretende Konflikte werden häufig früher, schneller und nachhaltiger gelöst.

Die Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation sind vielfältig und betreffen sowohl den internen Bereich als auch Konflikte zwischen Unternehmen und mit Dritten:

  •  Konflikte zwischen Mitarbeitern, zwischen Teams, zwischen Abteilungen,
  •  Konflikte in Familienunternehmen, Fragen der Unternehmensnachfolge
  • Gesellschafterkonflikte,
  • Tarifkonflikte, Aushandeln von Regelungen zwischen Interessenvertretungen und Unternehmensleitung insbesondere in Umstrukturierungsprozessen,
  • Konflikte mit Kunden, Lieferanten und Verbrauchern,
  • Fragen der Haftung und Gewährleistung (z.B. Herstellerhaftung, Arzthaftung, Baumängelhaftung, Umweltfragen),
  • Auseinandersetzungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Patente),
  • Konflikte zwischen Unternehmen und Öffentlichkeit (z.B. Bauvorhaben, Umweltkonflikte).

Haben Sie noch Fragen, die wir gemeinsam lösen können?


Abofalle

Was kostenlos scheint, kann teuer werden:
Downloadangebote, Wissensdatenbanken und weitere Dienstleistungen – im Internet findet sich viel Nützliches und das in erheblichem Umfang kostenlos. Doch es gibt auch Überraschungen. So manch ein Nutzer hat schon am nächsten Tag eine erste Zahlungsaufforderung in seinem Briefkasten gefunden.

Diese Zahlungsaufforderung wäre berechtigt, wenn beide Seiten miteinander einen Vertrag über eine entgeltliche Leistung, einmalig oder im Abonnement, vereinbart hätten. Hat der Verbraucher bei Bekanntgabe der Daten erkannt, dass die Leistung gegen Geld erfolgt, so ist er mit der Leistung durch den Anbieter an den Preis gebunden. Die Vertragspartner waren sich einig.

Sogenannten „Abofallen“ liegt aber eher der Sachverhalt zugrunde, dass die Preisgestaltung zumindest „unklar“ ist  und der Verbraucher eigentlich eine unentgeltliche Leistung erwartet. Die persönlichen Daten werden über ein elektronisches Formular abgefragt. Für die Einordnung solcher Erklärungen wird darauf abgestellt, wie der Erklärende – hier der Verbraucher –das Formular verstehen durfte. Maßstab ist aber nicht das persönliche Verständnis, sondern die Verständnismöglichkeiten eines „Durchschnittskunden“.

Auslegungshilfe zur Frage, ob eine entgeltliche oder unentgeltliche Leistung in Frage steht, bietet §1 Abs. 6 PAngV. Hiernach sind Preise  dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen und haben leicht erkennbar, deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu sein.

Hierzu gehört sicher nicht ein *Text mit einem Hinweis in 6 pt-Buchstaben am Ende der Seite. Dann wird der Verbraucher keineswegs ausreichend auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen. Auch ein Preis, der in den AGB versteckt wird reicht nicht aus. AGB werden von den meisten Nutzern nur fragmentarisch wahrgenommen. Das gilt besonders, wenn mit dem ersten Blick nur die üblichen Hinweise zu Urheberrechten und Datenschutz erfasst werden. Das Kästchen zur Kenntnisnahme ist schnell angeklickt.

Wird nicht hinreichend klar, dass die Leistung gegen Geld erfolgt und die  Daten werden z.B. bekannt gegeben, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder diese anderen Nutzern zu Verfügung zu stellen – nicht jedoch um eine Rechnungsstellung zu ermöglichen – wird kein Angebot für eine kostenpflichtige Leistung abgegeben. Es besteht keine Verpflichtung zu zahlen oder auf die Anschreiben und Mahnungen zu reagieren. Zur Beweissicherung ist es emfpehlenswert, zeitnah eine Kopie oder einen Ausdruck der betreffenden Seite zu erstellen, da diese sich regelmäßig ändern und im Bedarfsfall die Preisverschleierung besser argumentiert werden kann.

Inkassounternehmen schicken häufig unwirsche, bedrohlich wirkende Zahlungsaufforderungen. Darüber hinaus lassen sie sich von privater Gegenwehr nicht immer beeindrucken. Dann heißt es: Ruhe bewahren. Ein Anwaltsschreiben kann den Spuk in der Regel beenden.

Achtung: Ein Mahnbescheid von einem Gericht ist stets zu beachten. Wird nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen, der aus sich heraus zu einer Zahlung verpflichtet. Ob tatsächlich ein Anspruch aus einem entgeltlichen Vertrag  besteht, wird vor Erlass eines Mahnbescheides nicht geprüft. Hier heißt es: Sofort reagieren. Eine Prüfung durch einen Anwalt ist hilfreich.


Mediation als Option ?

In den öffentlichen Medien wird immer häufiger über die Einleitung einer Mediation berichtet. Erinnern Sie sich nur an den Streit zwischen Lokführern und der Deutschen Bahn. Über den Inhalt der Mediation, den eigentlichen Schlagabtausch der Beteiligten, hat man dann nichts mehr gelesen oder gehört. Erst das Ergebnis war wieder Gegenstand der Berichterstattung. Die Vertraulichkeit ist Grundlage für eine offene Diskussion der Beteiligten. Denken Sie an die 1. Streiktage, die Verfahren vor den Arbeitsgerichten und die dazugehörigen Worte in den Medien – dennoch sitzen die Beteiligten jetzt zusammen und arbeiten unterstützt durch Mediatoren gemeinsam an einer Lösung.

Um es Vorweg zu sagen:
Streiten Sie allein über Rechtsfragen, kann letztlich nur der Richter Klarheit bringen. Hier hilft weder eine Mediation, noch eines der anderweitigen Schlichtungsverfahren.

In der Mehrzahl der Fälle jedoch ist Ausgangspunkt der Streitigkeit nicht eine Rechtsposition, sondern ein tatsächliches Interesse. Eine gerichtliche Auseinandersetzung führt dann – selbst bei Obsiegen – nicht immer zum gewünschten Effekt. Was nützt Ihnen ein Urteil, wenn Ihr Geschäftspartner nicht zahlungsfähig ist oder statt Lieferung der benötigten Software die Geschäftsbeziehung beendet ist und Sie die Entwicklung von Neuem starten müssen.

Mediation hilft Ihnen konstruktive Lösungen zu finden, die Allen weiterhilft. Sie haben die Gelegenheit, außerhalb förmlicher Verfahrensstrukturen, in Ihrem zeitlichen Rahmen und aus Ihrer Expertise des Umfeldes eine Lösung zu finden.

Auch, wenn eine Seite nicht mehr gesprächsbereit ist, lohnt sich ein Versuch. Eine fachkundige Mediatorin kann den Beteiligten helfen, zur gemeinsamen Lösungsverhandlung zurückzufinden.
Inhalt der Einigung ist eine von den Medianten gemeinsam gefundene Lösung.

Eine Mediation gilt als erfolgreich, wenn die Konfliktparteien (Medianten) das Verfahren mit einer unterzeichneten Vereinbarung zur Lösung ihres Konfliktes beenden. Die Quote der so abgeschlossenen Mediationen liegt nach verschiedentlichen Untersuchungen bei etwa 70 – 80%.

Nicht verschwiegen werden soll,
– bei Scheitern einer Mediation mit nachfolgendem Gerichtsverfahren können die Kosten der Mediation nicht von der anderen Partei eingefordert werden.
– es besteht die Gefahr, dass trotz Vertraulichkeitsvereinbarung in einem späteren Gerichtsverfahren Informationen aus der Mediation verwendet werden. Diese Gefahren sind umso geringer, je intensiver die Konfliktbeteiligten an einer Fortsetzung der persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehung interessiert sind.

Unter diesem Aspekt und Ihren tatsächlichen Interessen sollten Sie Ihre Konfliktlage prüfen, bevor Sie den nächsten Schritt einleiten.